der SRS Schramm’s rentable spaces UG und deren Vermiet- und Verbundpartner
1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt
Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines Mietfahrzeugs. Zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages, ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag, Anwendung finden.
Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§ 651a-l BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung.
Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und dem Vermieter vollständig auszufüllende und zu unterschreibende Übernahme- und Rückgabeprotokoll. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter sind schriftlich zu treffen.
2. Vertragsabschluss, Rücktritt
Der Mietvertrag ist nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich. Die Leistungspflicht des Vermieters bezieht sich nur auf ein Fahrzeug der vereinbarten Preisgruppe, nicht auf einen bestimmten Fahrzeugtyp, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Der Vermieter gewährt dem Mieter ein Rücktrittsrecht, wenn er den dadurch entstehenden Schaden nach Maßgabe nachfolgender Pauschalisierung erstattet:
- 10% aber mindestens 200,- EUR, bis 50 Tage vor Mietantritt.
- 50% bis zu 15 Tage vor Mietantritt.
- 80% bei weniger als 15 Tage vor Mietantritt.
- 95% am Tag des vereinbarten Mietbeginns.
Wird das Fahrzeug nicht am vereinbarten Tag übernommen, ist der Vermieter zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages bei 100%iger Schadensersatzpflicht des Mieters berechtigt. Der Vermieter ist auch zur Schadensminderung nicht verpflichtet zu versuchen, das Fahrzeug anderweitig zu vermieten, solange der Mieter nicht schriftlich mitgeteilt hat, dass er das Fahrzeug auch für die Restmietzeit nicht mehr übernehmen und stattdessen Schadenersatz nach Ziffer 2. leisten wird.
3. Mietpreis, Zahlungen, Kaution
Der Mietpreis wird aus der jeweils gültigen Preisliste entnommen (Hauptsaison 01.04-31.10: 119,- EUR pro Nacht,
Nebensaison 01.11-31.03: 99,- EUR pro Nacht, Wochenendpauschale 539,- EUR). Alle Preise inkl. 19% MwSt.
Fass-Sauna: (Hauptsaison 01.10. - 30.04: 89,- EUR pro Tag, Nebensaison 01.05. - 30.09: 59,- EUR pro Tag, Wochenendpauschale Freitag - Montag: 329,- EUR
Kraftstoffkosten, Betriebskosten (z.B. weitere Gasflaschen) und Schmierstoffe (soweit während des Mietzeitraumes benötigt), Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Bußgelder oder Strafgebühren allerdings nicht, wenn diese auf einem vom Vermieter zu vertretenden Zustand des Fahrzeuges beruhen, und der Mieter diese insbesondere unter Beachtung seiner Verpflichtungen nach Ziffer 6. nicht vermeiden konnte.
Durch den Mietpreis sind die Kosten der Fahrzeugüberlassung für den Mietzeitraum, sowie der Versicherungsschutz gemäß Ziff. 9, sowie für Wartung und Verschleißreparaturen mit abgegolten.
Die Kilometerbegrenzung beträgt – so weit nicht anders schriftlich vereinbart – 300km pro Tag. Mehrkilometer werden mit 0,35 EUR pro km berechnet.
Die Service-/Übergabepauschale wird zusätzlich zum Tagesmietpreis mit einer einmaligen Gebühr in Höhe von 139,- EUR berechnet. Diese wird ausschließlich bei der Vermietung von Wohnmobilen berechnet – Bei Anmietung von Transporter & Motorrad wird keine zusätzliche Service-/ Übergabepauschale berechnet.
Die Service-/Übergabepauschale enthält folgende Leistungen (Wohnmobil):
- Betriebsbereite Bereitstellung
- sorgfältige Einweisung und individuelle Fahrzeugübergabe und Rücknahme
- 2 Warnwesten
- 2 Gasflaschen á 11 KG
- Toilettenchemie & Toilettenpapier
- CEE Strom- & Adapterkabel
- Ausgleichskeile (nur Alkoven und Teilintegrierte)
- Handbesen
- Wasserschlauch + Einfüllhilfe + Adapterset
- Außenreinigung
Die Service-/Übergabepauschale enthält folgende Leistungen (Motorrad):
Sie werden vor der Fahrt in die Bedienung und Technik des Fahrzeuges eingewiesen.
Verschiebung bei schlechtem Wetter möglich.
Helm & Schutzkleidung wird nicht gestellt.
Die Service-/Übergabepauschale enthält folgende Leistungen (Transporter):
Sie werden vor der Fahrt in die Bedienung und Technik des Fahrzeuges eingewiesen.
Die Service-/Übergabepauschale enthält folgende Leistungen (Fass-Sauna):
Sie werden vor der Fahrt in die Bedienung und Technik des Anhängers und der Sauna eingewiesen.
WICHTIG: Die grobe Innenreinigung (Rückgabe des Fahrzeugs „besenrein“) und die Toilettenreinigung (Box und Toilette) ist immer vom Mieter durchzuführen.
Anfallende Kosten für eine Nachreinigung berechnen wir nach Aufwand, jedoch mit mindestens:
- Innenreinigung: 125,- EUR
- Toilette: 125,- EUR
Was ist unter „besenrein“ zu verstehen?
Das Fahrzeug muss vom Nutzer komplett sauber und ohne Rückstände ausgekehrt sein. Es darf sich kein Müll mehr im Fahrzeug befinden. Der Kühlschrank / die Kühlbox, die Spüle und der Herd müssen ausgewischt sein. Polsterverschmutzungen (Sitze/Sitzbank, Matratzen) müssen behoben sein.
Was ist mit Haustieren?
Die Mitnahme von Hunden ist nach Absprache mit dem Vermieter & der Zubuchung des Haustierpakets möglich. Andere Tiere sind nicht erlaubt.
In diesem Fall muss das Haustierpaket in Höhe von 35,- EUR zwingend mitgebucht werden.
Was zählt zur Grundausstattung?
Fahrzeugausstattung
Schlafplätze: 2 Erwachsene (+ 1 Kind), Liegefläche Bett: 200cm x 194cm, Heizung: Combi 4 Gas / Truma Duo Control, Steckdosen 230V: 4, Kühlschrank mit Gefrierfach, WC + Duschkabine, Faltverdunklung und Fliegengitter an allen Fenstern
Küchenausstattung
Besteck-Set für 6 Personen, Große & kleine Teller, Messer-Set, Töpfe + Pfannen, Gläser + Tassen, Bialetti Kaffeebereiter
Weitere Inklusivausstattung
Campingtisch für 4 Personen, Campingsitzbank, 2 Campingstühle, Markise + Sturmverspannungsset, Außengasanschluss, Rückfahrkamera, Drehbarer Fahrer- & Beifahrersitz, Navigationssystem, Multimediapaket inkl. 22" Flachbildschirm, DVD Player + Satelliten TV, Fahrradträger 3fach, Akkuluftpumpe
Zubuchbare Ausstattung:
Wohlfühlpaket in Höhe von 19,- EUR:
2x Bettwäsche + Kuscheldecke, 2x Dusch- & Handtücher, Seife & Shampoo, Spülmittel
(Bei 3 Personen alles in dreifacher Ausführung für einen einmaligen Mietpreis in Höhe von 25,- EUR)
(Bei 4 Personen alles in vierfacher Ausführung für einen einmaligen Mietpreis in Höhe von 30,- EUR)
Grillpaket in Höhe von 29,- EUR:
Napoleon TravelQ Pro 285, Gasanschlüsse & -schläuche, Küchenbox, Reinigungsbürste
Haustierpaket in Höhe von 39,- EUR:
1x Sicherungsleine mit Gurtadapter, 1x Kuschelkörbchen, 2 Näpfe, Endreinigung
SUP-Board-Paket in Höhe von 29,- EUR:
Stand-Up-Paddle-Board, Maße: 305 x 84 x 12 cm, inkl. SUP Handpumpe, Transportrucksack & Reparatur-Set
Zusätzliches Bett in Höhe von 49,- EUR:
CampSleep Kaltschaummatratze für die Fahrerkabine, Maße: 160 x 73 x 10 cm
Bei einer Reise mit mindestens 3 Erwachsenen oder 2 Erwachsenen + 1 Kind über 6 Jahren, muss das Paket Zusätzliches Bett zwingend mitgebucht werden.
Sondelpaket in Höhe von 19,- EUR:
Metalldetektor, Pinpointer, Reisetasche & USB-Kabel
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Nutzung des Metalldetektors durch den Mieter. Der Mieter muss sich selbst informieren, wo das Sondeln erlaubt ist. Ebenfalls ist der Mieter verpflichtet, selbst die möglichen Genehmigungen einzuholen und vorzulegen.
Kino- & Musikpaket in Höhe von 29,- EUR:
1x Samsung Freestyle Beamer, 1x LG XBOOM 360 DRP4, Anschlusskabel zum Laden für autark Betrieb
Outdoorspielepaket in Höhe von 19,- EUR:
1x Pop-Up-Fussballtor, 1x Nike Fußball Größe 5, 1x Beerpong XXL, 1x Badminton Familien-Set (4 Schläger, Netz,
Federbälle, u.w.), 1x Spielesammung aller Brettspielklassiker
Fass-Sauna:
Was zählt zur Grundausstattung?
Anhänger:
- Neptun SORELPOL bis 750 kg – ungebremst – ohne Anhängerführerschein fahrbar
- Anhängerschloss inkl. 1 Schlüssel
- Anhängersteckeradapter 13-Polig auf 7-Polig
- Sicherungsstützen hinten
- Stützrad vorn
- Klemmhalter und Keile
Fass-Sauna:
- Fass-Sauna für bis zu 4 Personen inkl. 1 Schlüssel
- Harvia Holzofen M3 (WKM3)
- Saunasteine
- Festverbaute Rückenlehnen
- Eingangstür aus Holz mit senkrechtem Glasausschnitt
- Kopfstützen
- Aufgusseimer & Kelle
- Saunaholz für ca. 4 Std Brennzeit pro Buchungstag
Zubuchbare Ausstattung:
Handtuchpaket in Höhe von einmalig 19,- EUR:
2x Saunahandtuch, 2x Körperhandtuch
(Bei 3 Personen alles in dreifacher Ausführung für einen einmaligen Mietpreis in Höhe von 25,- EUR)
(Bei 4 Personen alles in vierfacher Ausführung für einen einmaligen Mietpreis in Höhe von 30,- EUR)
WICHTIG: Alle Handtücher müssen gewaschen zurückgegeben werden, sonst erheben wir einen Reinigungsaufschlag i.H.v. 10,-EUR pro Paket.
Aufgusspaket in Höhe von 5,- EUR pro Aufguss pro Buchungstag:
Wechselnde Aufgüsse je nach voriger Absprache und Verfügbarkeit möglich:
Euka-Menthol / Eis-Ananas / Eislimone / Mango-Maracuja / 7-Kräuter-Garten / Polar-Minze / Kirsch-Kokos / Zimt-Vanille / Eukalyptus / Latschenkiefer / Minze / Fichtennadel / Birke / Euka-Gold / Rosenöl / Minz-Kirsche / Zeder-Nelke-Orange / Japanische Kirschblüte / Euka-Menthol / Eisminze / Alaska-Pinie / Lemongras / Grapefruit-Cassis / Grüner Apfel / Orange / Citro / Ananas / Kirsche / Wintertraum / Zauberwald / Eisfrische / Tropenfrucht / Wellness
Musikpaket in Höhe von 5,- EUR pro Buchungstag:
Parallel schaltbare Musik Bluetooth Boxen im eingefassten Saunafesten Rahmen mit LED Flammen Funktion inkl. USB Kabel zum Aufladen
Zusätzliches Holzpaket in Höhe von 29,- EUR pro Charge:
Saunaholz für ca. 4 Std Brennzeit
Flexible Abhol- & Rückgabezeit in Höhe von einmalig 39,- EUR:
Frühere Abholzeit am Tag des Mietbeginns - ab 08:00 Uhr
Spätere Rückgabezeit am Tag des Mietendes - bis 20:00 Uhr
Mobile Dusche Paket in Höhe von einmalig 19,- EUR:
Comet Mobildusche, Tauchpumpe, DIN 96 Kanister, Batteriekasten
Hol- & Bringservice:
Bequeme Überführung des Fahrzeugs bis vor Ihre Haustür
Regional begrenzt auf: Wetteraukreis, Hoch-Taunus-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Frankfurt am Main, Offenbach, Main-Kinzig-Kreis
Weitere Entfernungen auf Anfrage.
Die Anlieferung und Abholung wird mit 1€/km berechnet.
Zahlungen aus dem Mietvertrag sind wie folgt fällig:
Eine Anzahlung in Höhe von 10% des Mietpreises - mindestens jedoch 200,- EUR - ist bei verbindlicher Reservierung zu leisten.
Der Restbetrag ist 14 Tage vor Mietbeginn fällig. Eine Kaution in Höhe von 1.000,- EUR ist ebenfalls in Bar oder durch vorherige Überweisung spätestens 14 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter zu hinterlegen.
Bei Buchungen, die erst 14 Tage oder kürzer vor Abfahrt erfolgen, sofort nach Vertragsabschluss, jedoch spätestens bei Übernahme des Fahrzeugs.
Die vom Mieter zu leistende Kaution beträgt 1.000,- EUR und dient als Sicherheit für alle Ansprüche des Vermieters aus und im Zusammenhang mit dem betroffenen Fahrzeugmietverhältnis. Über diese wird nach Rückgabe des Fahrzeuges und Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls durch den Mieter vom Vermieter abgerechnet.
Bitte beachten Sie, dass die Kaution vom Vermieter festgesetzt wird, die Selbstbeteiligung bei Teil- &
Vollkaskoschäden jedoch bei 1.500,- EUR liegt. Somit ist der Vermieter berechtigt, bei Übersteigen der
Kautionssumme im Schadenfall die Differenz bis zu 1.500,- EUR Gesamtbetrag vom Mieter einzufordern.
WICHTIG: Die Kaution von 1.000 EUR ist auch zu leisten / zu hinterlegen, wenn ein Urlaubsschutzpaket oder eine andere Kautionsversicherung abgeschlossen wird.
Der Vermieter ist berechtigt die Herausgabe des Fahrzeuges zu verweigern, wenn nicht spätestens zum vereinbarten Abholtermin die Gesamtmiete und die Kaution bei ihm eingegangen ist, oder die vertraglich vereinbarten Fahrer nicht spätestens bei der Übergabe des Fahrzeuges einen gültigen Führerschein, der zum Führen eines Fahrzeuges der gemieteten Fahrzeugklasse berechtigt, im Original vorlegen.
Das Fahrzeug gilt auch in diesem Falle als vom Mieter schuldhaft nicht rechtzeitig übernommen, mit den unter Ziffer 2. dargestellten Folgen. Zusätzliche Fahrer, die keinen Führerschein vorgelegt haben, können zur Vermeidung der obigen Konsequenzen auch als Fahrberechtigte einvernehmlich gestrichen werden.
4. Übernahme, Rückgabe, Unbefugte Überschreitung der Mietzeit
Die im Mietvertrag eingetragenen Übernahme- sowie Rückgabezeiten (Übernahme: ab 15:00 Uhr / Rückgabe bis 13:00 Uhr) sind unbedingt einzuhalten.
Sollten abweichende Übernahme- und Rückgabezeiten vom Mieter gewünscht werden, sind diese individuell (Übernahme ab 08:00 Uhr / Rückgabe bis 20:00 Uhr) in den Mietvertrag einzutragen. In diesem Fall erheben wir eine Flexible Abhol- & Rückgabezeitpauschale in Höhe von 39,- EUR.
WICHTIG: Das Fahrzeug muss zur individuell vereinbarten und schriftlich festgehaltenen Rückgabezeit komplett ausgeräumt und gereinigt sein.
Bei der Fahrzeugübernahme und Rückgabe ist jeweils ein Übergabe-Protokoll von Mieter und Vermieter zu unterschreiben, in dem Fahrzeugzustand und Zubehör, ggf. Mängel festzuhalten sind. Übergabe und Rücknahme erfolgen – soweit nicht anders vereinbart - jeweils auf dem Betriebsgelände des Vermieters.
Sollte ein Hol- und Bringservice vom Mieter gewünscht werden, ist dieser individuell in den Mietvertrag einzutragen. Die Anlieferung und Abholung wird mit 1€/km berechnet. Dies gilt sowohl für die Anlieferung als auch erneut für die Abholung. Diese Dienstleistung bezieht sich auf folgende Regionen: Wetteraukreis, Hoch-Taunus-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Frankfurt am Main, Offenbach, Main-Kinzig-Kreis. Weitere Entfernungen werden gesondert auf Anfrage berechnet.
Die Fahrzeugübernahme und -rückgabe hat der Mieter, bei mehreren Mietern zumindest einer persönlich vorzunehmen. Die übrigen Mieter bevollmächtigen in diesem Fall denjenigen, der die Übernahme bzw. Rückgabe durchführt. Soweit noch nicht vorher erfolgt, hat der Mieter spätestens bei Fahrzeugübernahme seine Identität durch einen gültigen Reisepass oder Personalausweis nachzuweisen. Bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtung gilt Ziffer 3. letzter Absatz entsprechend.
WICHTIG: Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Reisemobileinweisung durch den Vermieter teilzunehmen. Sämtliche Funktionen des Reisemobiles sind vor Reisebeginn durch den Mieter zu überprüfen (z.B. Herd/Kocher, Kühlschrank, Wasseranlage, Heizung, Fahrerhausklimaanlage, Markise usw.).
Das Fahrzeug wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Optische Beeinträchtigungen wie z.B. Kratzer, Lackschäden oder Dellen sowie Gebrauchsspuren an der Inneneinrichtung stellen keine Fahrzeugmängel dar und sind vom Mieter zu akzeptieren, sofern die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und mit sauberem Innenraum unbeschädigt (lt. Protokoll bei Übernahme bereits vorhandene Schäden bleiben unberücksichtigt) zurückzugeben. Andernfalls kann der Vermieter die notwendigen Maßnahmen, insbesondere die Säuberung auf Kosten des Mieters vornehmen lassen. Das Fahrzeug darf ausschließlich von den vom Mieter angemeldeten Reiseteilnehmern privat für Urlaubs- oder Reisezwecke genutzt werden. Das Mietfahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben; andernfalls fällt zusätzlich zu den Betankungskosten (2,30 EUR/Liter Diesel) eine Aufwandspauschale in Höhe von 20 EUR an. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Rückgabe im Fahrzeug zurücklässt.
Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rückgabe des Fahrzeugs am letzten Tag des im Mietvertrag angegebenen Zeitraums.
Wird die vereinbarte Rückgabezeit vom Mieter um mehr als eine Stunde überschritten, hat der Mieter für den Rückgabetag zusätzlich einen vollen weiteren Tagessatz zu zahlen.
Überschreitet der Mieter die vorgesehene Mietzeit ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem Vermieter, schuldet er darüber hinaus ab dem Tag, der auf den vereinbarten Rückgabetag folgt, für jeden angefangenen Tag der Überschreitung, zusätzlich zum Mietzins gemäß Ziffer 1 für diesen Tag, eine Vertragsstrafe in Höhe von 40% des täglichen Mietzinses, also insgesamt eine Zahlung von 140% des für die Mietzeit vereinbarten Tagessatzes.
Unberührt hiervon bleibt ein etwaiger weitergehender Anspruch des Vermieters auf Schadensersatz.
Verlängerungswünsche sollten spätestens zwei Tage vor der Mietbeendung mitgeteilt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung besteht nicht.
5. Mindestalter, Führerschein, Nutzung des Fahrzeuges
Das Mindestalter des Mieters (Wohnmobil & Transporter) beträgt 21 Jahre.
Das Mindestalter des Mieters (Motorrad) beträgt 25 Jahre.
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder von dessen Familienangehörigen, sowie von den Personen, die dem Vermieter vorher schriftlich benannt worden sind, benutzt werden. Jede sonstige Weitergabe des Fahrzeugs ist untersagt. Das Fahrzeug darf nur von Inhabern einer entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis, welche seit mind. Einem Jahr im Besitz ist, geführt werden. Bei Verstoß hat der Vermieter ein Recht zur fristlosen Kündigung. Der Mieter haftet für jeden durch unerlaubte Weitergabe oder Führung des Wagens verursachten Schaden uneingeschränkt. Der Mieter verpflichtet sich, auf Verlangen beim Vermieter die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeugs bekannt zu geben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst benannt sind. Für jedes Verschulden von Fahrern, an die der Mieter das Fahrzeug weitergegeben hat, haftet er persönlich. Das Fahrzeug ist mit größter Sorgfalt gegen Diebstahl und Beschädigungen zu sichern. Der Mieter ist verpflichtet, bei dem jeweiligen Einsatz des gemieteten Fahrzeugs die gesetzlichen Bestimmungen genau einzuhalten.
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug bei Beteiligungen an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, entzündbaren, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Vergehen/Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind, zu verwenden oder einzusetzen, oder mit dem Fahrzeug hierfür nicht vorgesehenes oder nicht geeignetes Gelände zu befahren. Auch eine gewerbliche Nutzung des Fahrzeuges ist nicht zulässig.
Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet!
Das Fahrzeug darf nur innerhalb der Staaten der europäischen Union, so wie Norwegen und der Schweiz benutzt, bzw. im Rahmen der Fahrzeugmiete dorthin verbracht werden. Die grüne Versicherungskarte ist zu beachten. Das Reiseziel und die zu bereisenden Länder sind vor Abfahrt dem Vermieter schriftlich mitzuteilen.
6. Schäden
Verschleißschäden gehen grundsätzlich zu Lasten des Vermieters, wenn sie nicht auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Werden unterwegs Schäden festgestellt, so ist der Vermieter schriftlich oder fernmündlich unverzüglich zu unterrichten. Sollte eine Reparatur notwendig sein, ist das Fahrzeug, bevor weitere Schäden eintreten können, unverzüglich abzustellen und eine Weiterfahrt – auch bis zur nächsten Werkstatt – nur nach Zustimmung des Vermieters zulässig. Dies gilt nicht, wenn nach der Art des Schadens (z.B. Bettaufhängung) ein Folgeschaden auszuschließen ist. Sollte der Mieter das Fahrzeug in eine Werkstatt bringen, so ist der Vermieter unverzüglich und vor Erteilung des Reparaturauftrages zu informieren. Die Genehmigung der Reparatur ist abzuwarten. Reparaturkosten übernimmt der Vermieter nur, wenn die Reparatur vorher durch ihn genehmigt wurde und nur gegen Vorlage entsprechender Belege. Bei Fahrzeugschäden über einer Bagatellgrenze von 50 EUR hat der Mieter darüber hinaus unverzüglich einen Schadensbericht mit Schadenhergang und Beschreibung des Schadensbildes per E-Mail / WhatsApp / o.ä. an den Vermieter zu senden.
Wohnmobil:
Steinschläge (Scheibe):
Aus haftungstechnischen Gründen werden Steinschläge in Scheiben bei Vermietfahrzeugen (Wohnmobilen) nicht repariert, sondern es muss die Scheibe ausgetauscht werden. Die anteiligen Kosten (Selbstbeteiligung Teilkasko 1.500 EUR) trägt der Mieter.
Reifenschäden:
Während der Fahrt auftretende Reifenschäden, gehen zulasten des Mieters. Kosten für Abschleppdienst und Reifenmontage müssen vom Mieter nicht übernommen werden, soweit die abgeschlossene Schutzbriefversicherung diese Kosten übernimmt. Materialkosten (Reifen) und Montagekosten müssen vom Mieter übernommen werden.
Markise:
Zur Vermeidung von Beschädigungen der Markise ist Folgendes zu beachten:
Die Markise nie bei starkem Wind und/oder Regen benutzen und im ausgefahrenen Zustand nie unbeaufsichtigt lassen. Die Kosten für eine neue Markise mit Montage, welche der Mieter im Schadensfall durch nicht Beachten der Vorgabe tragen muss, können den Kautionsbetrag übersteigen!
Kraftstoff- & Wassersystem:
Falsche Befüllung des Wasser- und Dieselkraftstofftanks:
Das Wassersystem kann, wenn unsachgemäß Dieselkraftstoff in den Tank gefüllt wurde, nicht gereinigt werden. Es muss komplett ausgetauscht werden. Dies betrifft in der Regel Tanks, Boiler, Pumpe, Wasserhähne und Leitungen. Die Kosten sind vom Mieter voll zu tragen. Ebenso haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Schäden.
Zusatzpakete / Ausstattung:
Sollten während der Mietzeit die im Mietvertrag festgehaltenen übergebenen Pakete / Geräte vom Mieter kaputt oder unsachgemäß behandelt zurückgegeben werden, ist der Vermieter berechtigt etwaige Schäden dem Mieter in Rechnung zu stellen und den in Rechnung zu stellenden Betrag von der Kaution einzubehalten. Sollten die vom Mieter verursachten Schäden die hinterlegte Kautionssumme übersteigen, ist der Vermieter berechtigt den Gesamtbetrag vom Mieter einzufordern. (Sollte durch Nachweis von fahrlässiger / unsachgemäßer Nutzung keine Versicherung greifen, siehe Ziffer 9)
Fass-Sauna:
Steinschläge:
Aus haftungstechnischen Gründen werden Steinschläge bei Vermietfahrzeugen direkt je nach betroffenem Fahrzeugteil ausgetauscht. Die anteiligen Kosten (Selbstbeteiligung Teilkasko 1.500,- EUR) trägt der Mieter.
Reifenschäden:
Während der Fahrt auftretende Reifenschäden, gehen zulasten des Mieters. Kosten für Abschleppdienst und Reifenmontage müssen vom Mieter nicht übernommen werden, soweit eine abgeschlossene Schutzbriefversicherung diese Kosten übernimmt. Materialkosten (Reifen) und Montagekosten müssen vom Mieter übernommen werden.
Fass-Sauna:
Falsche Befüllung des Ofens:
Das Holzofensystem kann, wenn es unsachgemäß befeuert wurde, nicht gereinigt werden. Es muss komplett ausgetauscht werden. Dies betrifft in der Regel Holzkammer, Schornstein, Aschebox u.w.. Die Kosten sind vom Mieter voll zu tragen. Ebenso haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Schäden.
Zusatzpakete / Ausstattung:
Sollten während der Mietzeit die im Mietvertrag festgehaltenen übergebenen Pakete / Geräte vom Mieter kaputt oder unsachgemäß behandelt und nicht gesäubert wie übergeben, zurückgegeben werden, ist der Vermieter berechtigt etwaige Schäden dem Mieter in Rechnung zu stellen und den in Rechnung zu stellenden Betrag von der Kaution einzubehalten. Sollten die vom Mieter verursachten Schäden die hinterlegte Kautionssumme übersteigen, ist der Vermieter berechtigt den Gesamtbetrag vom Mieter einzufordern. (Sollte durch Nachweis von fahrlässiger / unsachgemäßer Nutzung keine Versicherung greifen, siehe Ziffer 9)
Zur Schadensminderung ist der Mieter verpflichtet, zunächst im Zusammenwirken mit dem Vermieter zu klären, ob über die abgeschlossene Schutzbriefversicherung Leistungen wie Hotelübernachtung, Ersatzfahrzeug (PKW), Fahrzeugrückholung, Bahnrückreise etc. zu erlangen sind. Soweit solche Leistungen reichen, dienen diese zur Entlastung des Vermieters.
7. Verhalten bei Unfällen
Bei Verkehrsunfällen hat der Mieter alle Maßnahmen einzuleiten, um die Beweissicherung (Unfallhergang) und die Schadenersatzansprüche des Vermieters gegen Dritte zu gewährleisten. Der Mieter hat unbedingt die Polizei zu verständigen. An Ort und Stelle ist das Eintreffen der Polizei abzuwarten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Schuldanerkenntnisse sind nicht abzugeben. Selbst bei geringfügigen Schäden ist dem Vermieter ein Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen, Fahrzeuge, amtliche Kennzeichen, bekannt gegebene Versicherungsnummern, sowie Namen und Anschriften von Zeugen enthalten, und ist per Telefax unverzüglich an den Vermieter zu übermitteln. Ein vom Mieter unterzeichnetes Original des Unfallberichts ist bei Rückgabe des Fahrzeuges an den Vermieter zu übergeben. Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter sofort zu unterrichten. Auch bei Brand, Entwendungs- und Wildschäden sind vom Mieter unverzüglich der Vermieter und die zuständige Polizeibehörde zu unterrichten.
8. Versicherungsschutz
Das Fahrzeug ist gemäß den jeweiligen geltenden Versicherungsbedingungen wie folgt versichert:
Haftpflichtversicherung: Sach- und Vermögensschäden: bis zu 50 Mio. EUR.
Personenschäden je geschädigte Person: max. 8 Mio. EUR.
Vollkaskoversicherung: Selbstkostenbeteiligung 1.500,- EUR je Schaden.
Teilkaskoversicherung: Selbstkostenbeteiligung 1.500,- EUR je Schaden.
Für eventuell beförderte Güter (wie in diesem Fall die Fass-Sauna) ist keine Versicherung abgeschlossen. Der Verlust von Wagenpapieren, Werkzeug, Zubehör und persönlichen Gegenständen sowie Schäden an Anhänger und Fass-Sauna geht stets zu Lasten des Mieters, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt.
9. Haftung des Mieters / Pflichten des Mieters
Der Mieter haftet für alle von ihm verschuldeten Schäden einschließlich des Totalverlustes des Fahrzeugs. Insbesondere für alle durch das Ladegut oder unsachgemäße Behandlung wie z. B. schlechtes Verstauen oder ungenügenden Verschluss entstehende Schäden haftet der Mieter ohne Begrenzung. Soweit der Schaden durch eine Versicherung, insbesondere von den Versicherungen nach Ziffer 8 ausgeglichen wird, wirkt dies zugunsten des Mieters, wobei die Eigenhaftung in Höhe der in Ziffer 8 ausgewiesenen Selbstbeteiligung bestehen bleibt. Eine Eigenhaftung des Mieters tritt mangels Zahlungspflicht einer Versicherung vor allem ein, wenn der Mieter den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist.
Das gleiche gilt regelmäßig für Schäden, die durch Nichtbeachten der Durchfahrtshöhe gemäß § 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVO verursacht werden, oder wenn der Mieter das Fahrzeug nicht bestimmungsgemäß verwendet, oder an andere, nicht befugte Personen weitergibt, oder gegen die Bestimmungen beim Verhalten nach Verkehrsunfällen verstößt.
Weitere Pflichten des Mieters:
Bei Fahrzeugausfall muss sich der Mieter um die Schadensbehebung kümmern. Der Vermieter ist unverzüglich zu kontaktieren und die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Es besteht eine Rückbringverpflichtung des Mieters. D.h., das Fahrzeug muss vom Mieter – soweit nicht anders vereinbart – immer zum Übergabestandort zurückgebracht werden. Die Schutzbriefversicherung (Notrufnummer) ist zu nutzen. Leistungen der Schutzbriefversicherung können in Abstimmung mit dem Schutzbriefversicherer in Anspruch genommen werden (z.B. Hotelübernachtungen, Ersatzfahrzeug (PKW)).
Bei sonstigen Mängeln, welche während der Mietzeit auftreten (z.B. Ausfall Heizung, Toilette, Wasserpumpe usw.) hat der Mieter eine Mitwirkungspflicht: Ein Wohnmobil-/Caravanfachbetrieb ist nach Möglichkeit aufzusuchen, um den Mangel zu beheben. Eine Abstimmung mit dem Vermieter ist zwingend erforderlich.
Die Kosten der Reparatur werden dem Mieter bei vorheriger Abstimmung nach Rückkehr komplett erstattet.
Gleiches gilt für die Fass-Sauna, den Anhänger, oder weiteres.
WICHTIG: Im Falle auftretender Mängel – während der Urlaubsreise – entstehen keine Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter.
Der Mieter ist verpflichtet, sich über die im jeweiligen Urlaubsland geltenden Vorschriften zu informieren (z.B. ADAC) und diese einzuhalten (Geschwindigkeitsbegrenzungen, Begrenzungstafeln, Ersatzlampensets usw.).
Kurzfristig vor Übergabe an den Nutzer aufgetretene oder bekannt gewordene Mängel, welche nicht die Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen, sind wie folgt zu regeln:
a) Entweder der Mieter übernimmt das Fahrzeug z.B. einen Tag später. In diesem Fall Rückerstattung 1 Tag
b) Oder: Falls der Nutzer trotz des Mangels die Reise sofort antreten möchte, ist dieser verpflichtet während des Mietzeitraums das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt unter Beachtung des Garantieanpruchs reparieren zu lassen. Dauert die Reparatur länger als 5 Stunden, bekommt der Nutzer einen Tagessatz ersetzt.
10. Haftung des Vermieters
Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, dass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Als vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne gelten Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. (Kardinalpflichten). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters und dessen Vertragspartnern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Insbesondere werden auch die Rechte des Mieters nach §§ 536 Abs. 1 und 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. § 536d BGB bleibt unberührt.
Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aufgrund von Fahrzeugausfall bzw. auftretende Mängel am Fahrzeug sind ausgeschlossen.
Sollte das Mietfahrzeug bei Reiseantritt z.B. aufgrund eines Fahrzeugausfalles nicht verfügbar sein, wird der Vermieter ein anderes Fahrzeug - nach Möglichkeit - zur Verfügung stellen. Sollte kein anderes Fahrzeug vorhanden sein, hat der Mieter das Recht zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages. In diesem Falle erhält der Mieter den Mietpreis umgehend zurück. Schadenersatzansprüche des Mieters hieraus gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen.
11. Speicherung und Weitergabe von Personaldaten
Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten vom Vermieter gespeichert werden. Die Weitergabe an Dritte ist jeweils im zweckentsprechenden Umfang zulässig, wenn bei der Anmietung falsche Angaben gemacht werden, das gemietete Fahrzeug nicht vereinbarungsgemäß genutzt oder zurückgegeben wird, Ansprüche des Vermieters nicht ordnungsgemäß erfüllt werden oder wenn wegen gesetzes- bzw. ordnungswidrigem Verhalten gegen den Mieter oder dessen Mitfahrer ein Verfahren betrieben wird.
12. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des abgeschlossenen Mietvertrages gelten erst nach schriftlicher Fixierung, die auch durch wechselseitige Telefaxe erfolgen kann. Unsere Mitarbeiter sind nicht ermächtigt, Änderungen bereits abgeschlossener Verträge oder Abweichungen von diesen Mietvertragsbedingungen zu vereinbaren. Solche Änderungen werden nur wirksam, wenn sie von der Geschäftsführung gemäß Satz 1 bestätigt worden sind.
Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Ist der Mieter ein Unternehmer i. S. v. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Vermieter darf jedoch auch in diesen Fällen, nach seiner Wahl, den Mieter auch an dessen Sitz verklagen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
SRS Schramm’s rentable spaces UG